erbrecht

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Das Erbrecht stellt eines der umfangreichsten und schwierigsten Rechtsgebiete dar. Zu den nahezu 500 Vorschriften im BGB kommen eine Vielzahl von relevanten Nebengesetzen, sowie bei Auslandsberührung die unterschiedlichen, erbrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes.

Bei der Frage, ob und in welcher Form etwas zu regeln ist, geht es sowohl um die Verteilung des hinterlassenen Vermögens als auch um die Vermeidung steuerlicher Lasten. Schließlich kann eine vorausschauende Planung der Vermögensnachfolge auch dazu dienen, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu verhindern.

Voraussetzung für eine sinnvolle Planung ist aber immer die Kenntnis der rechtlichen Folgen des Todesfalls und der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten.

Frau Rechtsanwältin Krah als Ihre kompetente Ansprechpartnerin

    • berät im Rahmen der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament und Erbvertrag) sowie zu allen Vorsorgemaßnahmen (Errichtung von Patientenverfügungen, Vorsorge –und Betreuungsvollmachten),
    • unterstützt Sie bei der Abwicklung des Erbfalls, der Durchsetzung von Pflichtteils-und Vermächtnisansprüchen sowie als Testamentsvollstreckerin
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